Was sind eigentlich „Gebetserhörungen“?

Unter der Rubrik der ‘Zuschriften’ erreichen uns immer wieder Gebetserhörungen oder Gnadenerweise durch den hl. Josefmaria. Kleine oder auch größere Hilfestellungen im Alltag, in Beruf und Familie, bis hin zu geistlichen Bekehrungen, von denen Leute wie du und ich zu berichten wissen, konkrete Anliegen, für die sie sich an den hl. Josefmaria gewandt haben.

Unter der Rubrik der Zuschriften erreichen uns immer wieder Gebetserhörungen oder Gnadenerweise durch den hl. Josefmaria. Kleine oder auch größere Hilfestellungen im Alltag, in Beruf und Familie, bis hin zu geistlichen Bekehrungen, von denen Leute wie du und ich zu berichten wissen, konkrete Anliegen, für die sie sich seit seinem Todestag an den hl. Josefmaria gewandt haben. Für viele ist das selbstverständlich, sowohl das Bitten wie das Erhört-Werden, wenn nicht immer so doch manchmal. Anderen sind diese „Wunder“ eher suspekt oder sie trauen sich nicht, ihre persönlichen Wünsche einem Heiligen anzuempfehlen, damit er sie seinerseits Gott vorträgt. Lassen wir einmal einen Fachmann (1) in dieser Materie zu Wort kommen:

„Unter ‚Gebetserhörungen’ verstehen wir die schriftlichen Zeugnisse der Gläubigen, die sich in den verschiedenen Anliegen, Sorgen und Nöten vertrauensvoll an jene verstorbenen Personen wenden, von deren Vollendung im Himmel sie überzeugt sind... Die Gläubigen wenden sich in einem Anliegen an diese Personen und bitten diese um Fürsprache bei der Allerheiligsten Dreifaltigkeit. (...)

Dürfen wir um alles bitten? Gemäß den Worten des Herrn dürfen wir um alles in seinem Namen bitten. Das heißt: in Übereinstimmung mit seinen Absichten und Gesinnungen, wie sie uns im Evangelium überliefert sind. Dabei stehen alle unsere Bitten unter dem größeren Vorbehalt jener Bitte, die zu beten Jesus uns gelehrt hat: ‚Dein Wille geschehe.’ Also, die Bitte um einen Lottogewinn ist Unfug und Schwachsinn. Daraus ergibt sich selbstredend, dass unsere Bitten weder den geoffenbarten Glaubenswahrheiten noch der Moral der Kirche (Gebote Gottes, Gebote der Kirche) widersprechen dürfen.

Unter ‚Gebetserhörungen’ verstehen wir die schriftlichen Zeugnisse der Gläubigen, die sich in den verschiedenen Anliegen, Sorgen und Nöten vertrauensvoll an jene verstorbenen Personen wenden, von deren Vollendung im Himmel sie überzeugt sind... Die Gläubigen wenden sich in einem Anliegen an diese Personen und bitten diese um Fürsprache bei der Allerheiligsten Dreifaltigkeit.

Und wenn ich Hilfe erfahren habe? Wenn die Gläubigen eine auffallende Veränderung der Notlage erfahren haben, dann ist das eine ‚Gebetserhörung’. Dabei ist zu beachten: 1. die Notlage ist subjektiv vom Beter empfunden; kein anderer hat das Recht, diese Notlage zu bewerten , es sei denn, die Bitten stehen gegen den Glauben oder gegen die Moral; 2. die Veränderung der Notlage hat nicht den Anspruch eines ‚Wunders’; 3. die Veränderung der Notlage wird nicht überprüft; 4. sie verdient jene Glaubwürdigkeit, die der Zeuge hat.

Die Bedeutung der Gebetserhörungen liegt darin, dass sie ein Hinweis auf die Verehrung der Märtyrer (und aller Heiligen) im Volke Gottes sind...

Ein solches Zeugnis ist

- ein Zeichen der Dankbarkeit gegen Gott

- ein Dank an die Märtyrer (Heiligen) für deren Fürsprache

- eine Bestätigung des Glaubens der Leser

- und bewirkt dadurch eine Auferbauung von Kirche im Sinne des hl. Paulus.“

Diese sachliche Erklärung kann sicher manchen neu gewinnen oder überzeugen, sich mit gutem Gewissen und glaubensvoll an den Gründer des Opus Dei zu wenden und im gegebenen Fall die erfahrene Gebetserhörung an diese Webseite zu schicken, damit sie als „Ermutigung und Stärkung des Glaubens“ der Verehrer dieses Heiligen, dem zu Lebzeiten die Rettung jedes Menschen wie auch seine kleinen Alltagssorgen wichtig waren, veröffentlicht wird.

(1) Dieses Zitat von P. Willibrord Driever OSB wurde entnommen dem Buch: Birgit Kaiser, WUNDER ... passieren jeden Tag; Sankt Ulrich Verlag, Augsburg, 2012