Dekret über die Anerkennung eines Josemaría Escrivá zugeschriebenen Wunders. 6. Juli 1991

Zehntausende von geistlichen und materiellen Gebetserhörungen, darunter einige offenkundig recht außergewöhnliche, haben in der Folgezeit die Verbreitung seines Rufes der Heiligkeit und seine fürsprechende Kraft vor Gott erwiesen. Unter den erstaunlichen Krankenheilungen, die Josemaría Escrivá zugeschrieben werden, ragt die der siebzigjährigen Karmelitin Concepción Boullón Rubio heraus.

Der Ehrwürdige Diener Gottes Josemaría Escrivá de Balaguer wurde am 9. Januar 1902 in Barbastro (Spanien) geboren. Sein kennzeichnendes Charisma für die Kirche ist es, mit Nachdruck verkündet zu haben, daß die Berufung zur Heiligkeit zutiefst in der Berufung der Getauften wurzelt. Am 2. Oktober 1928 gründete er auf einen Anstoß Gottes hin das Opus Dei. Kurz danach, am 14. Februar 1930, erkannte er mit der Gnade Gottes, daß das Opus Dei sein Apostolat auch unter Frauen entfalten sollte. Ebenfalls auf göttlichen Anstoß gründete er schließlich am 14. Februar 1943 die Priestergesellschaft vom Heiligen Kreuz. Auf diese Weise wurde für die Gläubigen in allen Lebensumständen ein breiter Weg der Heiligung mitten in der Welt aufgetan: Priester und Laien, Männer und Frauen aller sozialen Schichten können ihn gehen in der Ausübung ihrer beruflichen Arbeit und der liebevollen Erfüllung ihrer gewöhnlichen Pflichten, ohne ihren Stand zu wechseln. Nachdem Msgr. Escrivá unermüdlich die Ausbreitung des Opus Dei über alle fünf Kontinente geleitet hatte, gab er am 26. Juni 1975 in Rom seine Seele Gott zurück. Sein Ruf der Heiligkeit war bereits offenkundig.

Seine Botschaft hat weltweit außerordentliche Ergebnisse hervorgebracht, die sich in einer soliden und organischen Pastoral niederschlugen. Dabei ließ ihn der Herr die wunderbare Fruchtbarkeit schauen, die im Streben nach voller Einheit mit Christus in den gewöhnlichen Tätigkeiten beschlossen liegt und heilbringend wirkt für die Verchristlichung der Welt ab intra.

Unter dem Eindruck seines Todes erhoben sich in aller Welt unzählige Stimmen und bezeugten, wie heroisch Josemaría Escrivá Zeit seines Lebens gehandelt hatte. Nachdem alle einschlägigen Rechtsvorschriften erfüllt waren, hat Papst Johannes Paul II. am 9. April 1990 das Dekret über den heroischen Tugendgrad des Dieners Gottes erlassen.

Zehntausende von geistlichen und materiellen Gebetserhörungen, darunter einige offenkundig recht außergewöhnliche, haben in der Folgezeit die Verbreitung seines Rufes der Heiligkeit und seine fürsprechende Kraft vor Gott erwiesen. Unter den erstaunlichen Krankenheilungen, die Josemaría Escrivá zugeschrieben werden, ragt die der siebzigjährigen Karmelitin Concepción Boullón Rubio heraus: sie rang bereits mit dem Tode, als sie in einer Juninacht des Jahres 1976 kraft der Anrufungen, die an den Diener Gottes gerichtet worden waren, plötzlich, vollständig und dauerhaft von ihrer Krankheit geheilt wurde. Die Medizinische Sachverständigenkommission der Heiligsprechungskongregation hat deren Diagnose angegeben als "tumoröse Lipokalzinogranulomatose einer weißen Patientin mit multiplen schmerzhaften und behindernden Knotenbildungen, davon am stärksten ausgebildet eine faustgroße Geschwulst auf der linken Schulter". Diese Krankheit war von pathologischen Veränderungen begleitet, die die Kommission der medizinischen Sachverständigen wie folgt diagnostizierte: "Magenulcus und Hiatushernie mit schwerer hypochromer Anämie; Patientin in kachektischem Allgemeinzustand." In dem Augenblick, als die Tumorbildungen verschwanden, verbesserte sich auch dieser zweite Teil ihres Krankheitsbildes auf ebenso plötzliche und unerklärliche Weise und verschwand dann endgültig. Die Medizinische Kommission hatte die Prognose als infaust quoad vitam und quoad valitudinem bezeichnet.

Über diese wunderbare Heilung ist in der Erzbischöflichen Kurie von Madrid vom 21. Januar bis zum 3. April 1982 ein Erhebungsverfahren durchgeführt worden, das mit einem Dekret der Kongregation für die Heiligsprechungen vom 20. 11. 1984 rechtskräftig wurde.

Entsprechend den einschlägigen Rechtsvorschriften wurde der Fall sodann zunächst der genannten Medizinischen Kommission zur Prüfung vorgelegt, die in ihrer Sitzung vom 30. Juni 1990 einstimmig zu dem Schluß kam, daß die Heilung von Schwester Concepción Boullón Rubio nicht durch natürliche Ursachen zu erklären ist.

Die Untersuchung der Krankenheilung trat anschließend in die theologische Diskussion ein, zunächst bei der Sondersitzung der theologischen Konsultoren am 14. Juli 1990 unter dem Vorsitz von Msgr. Antonio Petti als Glaubensanwalt der Kongregation und dann am 18. Juni 1991 im Apostolischen Palast bei der ordentlichen Versammlung der Kardinäle und Bischöfe, bei der Kardinal Edouard Gagnon den Sachstand darlegte. Beide Gremien bejahten die Frage einstimmig, ob es sich um ein wirkliches Wunder handelt und ob dieses der Fürsprache des Ehrwürdigen Dieners Gottes Josemaría Escrivá zuzuschreiben ist.

Der unterzeichnete Kardinalpräfekt hat Papst Johannes Paul II. von allem oben Dargelegten sorgfältig und genau berichtet. Seine Heiligkeit gab den Voten der Kongregation statt und ordnete an, das Dekret über die vorgenannte Wunderheilung auszufertigen.

Nachdem dies geschehen ist, wurden für den heutigen Tag der Kardinalpräfekt, der Relator dieser Causa, der unterzeichnete Sekretär und andere Personen wie üblich geladen. In deren Gegenwart erklärte der Heilige Vater: "Es ist bewiesen, daß Gott auf die Fürsprache seines Ehrwürdigen Dieners, des Priesters Josemaría Escrivá de Balaguer, Gründer der Priestergesellschaft vom Heiligen Kreuz und des Opus Dei, ein Wunder gewirkt hat. Dieses Wunder besteht in der plötzlichen, vollständigen und dauerhaften Heilung der Karmelitin Schwester Concepción Boullón Rubio von einer tumorösen Lipokalzinogranulomatose einer weißen Patientin mit multiplen schmerzhaften und behindernden Knotenbildungen, davon am stärksten ausgebildet eine faustgroße Geschwulst auf der linken Schulter sowie einem Magenulcus und einer Hiatushernie mit schwerer hypochromer Anämie bei der Patientin in kachektischem Allgemeinzustand."

Der Heilige Vater hat verfügt, daß dieses Dekret veröffentlicht und zu den Akten der Kongregation für die Heiligsprechungen genommen wird.

Gegeben zu Rom, am 6. Juli 1991

Kardinal Angelo Felici, Präfekt

L. +S.

Edoardo Nowak, Titularerzbischof von Luni

Sekretär